BUNDESREGIERUNG | Entwurf eines Bürokratieabbaugesetzes


Insolvenz, Überschuldung, Fortführungsprognose, Fortbestehensprognose, Insolvenzberatung, Hartmut Befeldt, Steuerberater LippstadtAm 27.02.2015 hat die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) vorgelegt.

Hintergrund: Bereits mit Kabinettbeschluss v. 11.12.2014 hatte die Bundesregierung Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie beschlossen (veröffentlicht auf der Homepage des BMWi). Damit sollen der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt und Impulse für Wachstum und Investitionen gesetzt werden.

Mit dem nun vorliegenden Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes sollen (mal wieder)  einzelne Maßnahmen der Eckpunkte zum Bürokratieabbau kurzfristig umgesetzt werden und schnelle und spürbare Entlastungen für die mittelständische Wirtschaft bewirken.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Anhebung der Grenzbeträge für steuerliche und handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (§ 241a Satz 1 HGB, § 141 Absatz 1 Satz 1 AO),
  • Erleichterungen im Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern (§ 39f EStG),
  • Anhebung der Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte (§ 40a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG),
  • Reduzierung von Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete (§ 51a Absatz 2c Nummer 3 Satz 9 EStG),
  • Anhebung der Schwellenwerte für Meldepflichten nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen sowie Einführung von Schwellenwerten für Meldepflichten nach dem Umweltstatistikgesetz,
  • Anhebung der Schwellenwerte für Meldungen zur Intrahandelsstatistik (§ 30 Absatz 4 Satz 1 der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung),
  • Vereinfachung und Reduzierung der Berichtspflichten für das Biogasmonitoring (§ 35 Absatz 1 Nummer 7 des Energiewirtschaftsgesetzes, § 37 der Gasnetzzugangsverordnung).

Mit der Umsetzung soll bei den meisten Regelungen für den 1.1.2016 zu rechnen sein.

Letzlich ist zu dieser Art von Gesetzgebung immer wieder das Gleiche anzumerken: Der Gesetzgeber schafft Bürokratiemonster wie zuletzt erst wieder das Mindestlohngesetz, deren erheblich negative Auswirkungen er anschließend wieder durch Reparaturgesetze zumindest teilweise ausgleichen muss. Mehr Besonnenheit und handwerklich saubere Arbeit bei den Gesetzesformulierungen wären äußerst hilfreich. Oder um es mit Alfred Herrhausen zu sagen: „Die meiste Zeit geht dadurch verloren, dass wir nicht zu Ende denken.“

Eine große Steuerreform ist nicht in Sicht


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keine große Steuerreform vor 2014: Zeit genug zu klären, was das Ziel sein soll.

Die große Steuerreform, ein Vorhaben, das sich bereits  Generationen von Politikern und Regierungen zur Brust genommen haben, ist auch für diese Legislaturperiode nicht absehbar.

Während man seitens des Finanzministers noch bis zur NRW-Landtagswahl die Meinung vertrat, die Möglichkeit zur Steuerreform bestünde nach 2011, hat Finanzminister Schäuble diesen Zeitpunkt jetzt noch weiter hinaus geschoben. Wie Reuters heute meldet, erteilt Schäuble einer „großen Steuerreform“ eine Absage bis mindestens 2015.

Zeit genug um in der Zwischenzeit einmal die Gedanken zu klären, damit nicht  auch der nächste Anlauf wieder als halbherziges Herumbasteln am Tarif zugunsten der Klientel der jeweiligen Regierungspartei verpufft. Zugegeben, ein frommer Wunsch. Dass deutsches Steuerrecht aber einer strukturellen Reform bedarf, ist mittlerweile ein Gemeinplatz, ohne dass die notwendige Diskussion darüber wirklich einmal zu Ende geführt, geschweige denn auch nur zielgerichtet moderiert würde. Dabei zeigt sich mittlerweile die strukturelle Problematik nicht nur auf Seiten der Steuerzahler, die als Zahlende dringend nach Vereinfachung, Entlastung, Subventionsaufbau und Steuergerechtigkeit rufen. Vielmehr gibt es noch viele größere strukturelle Probleme auf der Einnahmen-Seite der öffentlichen Haushalte, die mit den gegenwärtigen Steuerarten und Verteilungsmechanismen nicht mehr durchgängig finanziert werden können.  Vor allem die Kommunen besitzen immer kleinere Handlungsspielräume. Hier ruft der Bürger zu Recht zum zweiten Mal nach Steuergerechtigkeit, wenn er merkt, dass der Wert der Gegenleistung, die er für seine Steuerzahlung erhält, immer geringer wird. Ein Steuersystem, das aber durchgängig als ungerecht empfunden wird, führt zur Verschlechterung der Steuermoral (übrigens genau so wie eines, das nicht verstanden wird). Und so ist die Gefahr groß, dass sich zur Steuer-Unmoral der Reichen auch noch die Unmoral des Mittelstands gesellt.  Grund genug, sich also einmal in Ruhe parteienübergreifend Gedanken zu machen und in der Zwischenzeit die Steuersenkungskomödie vom Spielplan zu nehmen.  Zeit genug ist ja jetzt da.

Das ewige Gerede von der Steuerreform – Etikettenschwindel


Gewissermaßen zum Einstieg ins Thema „Steuergerechtigkeit und Steuerreform“ in diesem Blog, hier ein Artikel aus der „Zeit“. Der Autor Klaus-Peter Schmid hat darin das jahrzehntelage Gerede über die Notwendigkeit einer „großen Steuerreform“ beschrieben und Eckpunkte für Veränderungen definiert, die mindestens passieren müssten, damit zu Recht von „Reform“ geredet werden kann.
Stattdessen der immer gleiche Etikettenschwindel: Basteln an Tarif und Freibeträgen, je nach politischer Wetter- und Kassenlage zum Nutzen der jeweiligen Klientel.

Der Clou: Dieser Artikel stammt aus dem Jahre 1986:

http://www.zeit.de/1986/30/Allen-wohl-und-niemand-weh?page=all