ELENA ist Geschichte


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben sich darauf verständigt, das sog. ELENA-Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Das teilten beide in einer gemeinsamen Pressemitteilung am 18.07.2011 mit

Nach dem sog. ELENA-Verfahrensgesetz (Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) müssen die Arbeitgeber seit dem 1.1.2010  für jeden ihrer Arbeitnehmer einmal pro Monat einen Datensatz an eine zentrale Speicherstelle übersenden. Darin ist eine Vielzahl persönlicher Angaben über die jeweilige Person enthalten. Mit dem ELENA-Verfahren sollte ursprünglich ab 2012 der Einkommensnachweis , z.B. für Leistungen der Bundesagentur für Arbeit oder für andere Sozialleistungen, elektronisch mithilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden. Wegen erehblicher Anlaufschwierigkeiten beim Testbetrieb war zuletzt eine Verschiebung der verbindlichen Einführung auf 2014 diskutiert worden. Jetzt haben sich  BMWi und BMAS  darauf verständigt, ELENA „schnellstmöglich einzustellen“.

In der Pressemitteilung wird zu den Gründen ausgeführt:  „Grund ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen haben jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Hiervon hängt aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab. Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.“

Tatsächlich waren  bereits seit Beginn der ELENA Diskussion von vielen Seiten vor allem zwei Kritikpunkte herausgestellt worden:  Einerseits wurde darauf hingewiesen, dass das Verfahren eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung  darstelle, was bis zum Vorwurf der Verfassungswidrigkeit  ging, und andererseits wurden die erheblichen Bürokratiekosten für Arbeitgeber und externe Lohnabrechnungsstellen, z.B. Steuerberater, angeführt.  Das Ende von ELENA dürfte somit breite Zustimmung finden.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des BMWi und des BMAS v. 18.7.2011

BVMW: ELENA baut Bürokratie nicht ab, sondern errichtet neue bürokratische Hürden


Berlin – Als „praxisuntauglich und bürokratisch“ hat der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, den im Januar eingeführten elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) kritisiert. „Den Betrieben werden mit der Erfassung bislang nicht erhobener Arbeitnehmerdaten zusätzliche Lasten aufgebürdet.“ Ohoven schlug deshalb vor, den Arbeitgebern die Teilnahme an ELENA freizustellen.

Es frage sich, so der Mittelstandspräsident, welchen Nutzen das Projekt überhaupt habe, da ELENA nur einen Teil der bisherigen Formulare ersetzen werde, und das auch erst ab 2012. „Der Aufwand für Erhebung und Speicherung von rund 40 Millionen Datensätzen pro Monat steht in keinem sinnvollen Verhältnis zu den möglichen Vorteilen eines zentralen Datenzugriffs durch die Sozialbehörden.“

Die Bewilligung staatlicher Sozialleistungen ist an Bescheinigungen der (früheren) Arbeitgeber gebunden. Zurzeit sind dazu 45 (!) unterschiedliche Formulare im Umlauf. „ELENA baut nicht Bürokratie ab, sondern errichtet neue bürokratische Hürden“, sagte Ohoven. So müssten Arbeitgeber vom 1. Juli an einen weiteren Datenbaustein für Kündigungen und Entlassungen liefern. Dabei geht es um ein eventuell vertragswidriges Verhalten eines Mitarbeiters, und ob die Kündigung mündlich oder schriftlich erfolgte.

QUELLE: www.bvmw .de
Dort finden sich auch weitere Informationen zur Diskussion über das ELENA-Verfahren

Datenschützer klagen gegen Elena – heute.de Nachrichten


Datenschützer klagen gegen Elena – heute.de Nachrichten.

Das ZDF berichtete am 4.4.10, dass mehr als 28.000 Unterschriften für ein Verfassungsbeschwerde gegen ELENA, den elektronischen Entgeltnachweis, dazu geführt haben, dass der Verein Foebud ebendiese Verfassungsbeschwerde rechtzeitig vor Ablauf der Kalgefrist am 01.04.2010 erhoben hat.

ELENA ist umstritten, weil damit unabhängig von jedem konkreten Anlass Arbeitgeber verpflichtet werden, monatlich die Daten Ihrer Arbeitnehmer an eine zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Dabei werden nicht nur Verdienstdaten gesendet, sondern auch Angaben über Eintritts- und Austrittsdaten, Kündigungen und deren -gründe, Fehlzeiten etc. Das Verfahren soll vorsorglich Daten sammeln, damit diese bei der Beantragung von sozialen Transferleistungen bereits zur Verfügung stehen, und dem Arbeitgeber damit das Ausstellen von Bescheinigungen ersparen. Nach dem Grundsatzurteil des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung war ELENA ins Viser geraten, weil es genau das tut: Daten auf Vorrat speichern.  Von Arbeitgebern und Steuerberatern wird zudem der erhebliche bürokratische Aufwand des Verfahrens beklagt.

Auch die Justizministerin hat Zweifel an ELENA


Frau Leutheuser-Schnarrenberg hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung beim ELENA Verfahren geäußert. Das berichtet die Financial Times Deutschland in ihrer Wochenendausgabe.

die FTD berichtet auch über zunehmenden Widerstand in der Wirtschaft gegen das Elektronische Meldeverfahren. Kritisiert wird der hohe bürokratische Aufwand. Das kann ich aus eigener Berufspraxis nur bestätigen.

Ist das ELENA-Verfahren verfassungswidrig?


Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.2010 zur sog. Vorratsdatenspeicherung hat der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) jetzt die Frage aufgeworfen, ob das ELENA-Verfahren verfassungswirdrig ist, weil dabei auf Vorrat Daten über Arbeitnehmer und ihre Beschäftigungsverhältnisse gespeichert werden.

In diesem ELENA-Verfahren müssen seit 2010 Arbeitgeber monatlich Daten ihrer Arbeitnehmer über die Höhe von Löhnen und Gehältern, Beschäftigungszeiten etc. elektronisch an eine Zentrale Speicherstelle melden. Die Daten sollen dazu dienen, dass in Fällen von z.B. Arbeitslosigkeit der Arbeitgeber keine Bescheinigungen mehr in Papierform für die betroffenen Arbeitnehmer ausstellen muss, weil dann bereits alle relevanten Daten bei der Zentralen Speicherstelle vorhanden sind. Das heisst, dass dort Daten auch ohne konkreten Anlass und Bedarf gespeichert werden. Begründet wird dies mit Bürokratieabbau. Tatsächlich führt das Verfahren jedoch bei Arbeitgebern und Steuerberatern zu erheblichen Mehrbelastungen für die monatliche Datenaufbereitung und Übermittlung und führt wegen eines offenbar technisch noch gar nicht ausgereiften Übermittlungsprozesse zu erheblichen Fehlermeldungen, Rückfragen und somit zum genauen Gegenteil von Bürokratieabbau.

Der DStV hatte sich bereits während des Gesetzgebungsverfahrens für eine andere Form der Übermittlung von Fall zu Fall, exakt dann wenn die Daten auch wirklich benötigt werden, ausgesprochen .

Die Erklärung des DStV steht hier im Volltext zur Verfügung.

Diese Diskussion verspricht spannend zu werden!